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1 (1805)
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se Trennung geschehen soll. Eine solcheTrennung bis ins Detail ist nicht nur wün-schenswert, sondern sür die Wissenschaft un-entbehrlich, wenn sie zu dem Grade vonGewisheit gebracht werden soll, dessen siefähig ist.

zu Nr. L. Zu dieser Klasse muß ich, wieder ausMangel spezieller Notizen, alle übrige Klas-sen rechnen, welche achtes, und zum Theilreines Einkommen genießen, und die hiernicht namentlich aufgcführt sind, als Fischerund Gärtner, da ich die auf sie fallendenAntheile nicht einzeln angeben kann. Derfür Nr. Z 6 7 und 8 angegebene Antheilvom reinen Einkommen mögke vielleicht kaumzurHälfte dem dritten oder Bauerstande zu-ko'nimen, da die in der zweiten Rubrik an-gegebene erste Portion des ächten Einkom-mens ihm fast allein zufällt, denn die meh-resten Grundstücke der unter Nr. 6 7 und8 angegebenen Theilnehmer sind verpachtet,und die erste Portion des Ertrags derselbenist theils bei dem Antheile der Pächter amächten Einkommen ausgeführt, theils genie-ßen auch einzelne unter Nr. Z begriffenePersonen als Pächter und Benutzer der Grund-stücke diese Portion.

zu Nr. g. Die in der ersten Kolonne gegen die obi-ge Berechnung fehlenden ^00,000 Rthl. sindals Antheil, der zu den Staatsabgaben ge-hört, unter Nr. 1 begriffen.