Zweiter Abschnitt.
Nationaleinkommen, welches die industriösen Klassenim Staate erwerben.
Ävenn in einem Staate die industriöse Klasse, diekeinen Ankheil an Grund und Boden, oder an demächten Einkommen der Nation besitzt, sich so sehrvermehrt, daß das Nationaleinkommen nicht hin-reichk, sie zu ernähren, oder mit andern Worten:wenn die Summe der Arbeiten und Dienste, welchevon der Nation und nicht von der Natur bezahltwerden, größer wird, als die Nation deren bedarfoder begehrt, so müssen die Arbeiter, welche die Na-tion nicht bezahlen kann oder will, entweder auS-wandern, und sich in solchen Gegenden niederlassen,wo man ihrer Arbeit und ihrer Dienste bedarf, odersie müssen sich von andern Nationen durch ihre Ar-beiten und Dienste ein Einkommen zu verschaffensuchen.
Durch den gegenseitigen Handel, durch die Aus-bildung unserer mechanischen Fähigkeiten, durch dieTheilung der Industriearbeiter! und durch die Erfin-dung vieler Maschinen ist es dahin gekommen, daßin wenig kultioirten Staaten das Einkommen vomGrund und Boden auch an dem Orte seiner Repro-duktion sämmtlich verzehrt wird. Es gibt in vielenStaaten eine Menge Menschen, welche keinen An-theil an dem Grunde und Boden des Staats, indem sie leben, besitzen, und deren Arbeiten und Dien-ste man nicht in dem Staate verlangt und bezahlt.