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Fünftes Kapitel.
Wohl st and der dreiKlassen im Staate.
^)u einer deutlichen Übersicht in staatswi'rtschaftlichenBetrachtungen ist die Eintheilung aller Staatsbewoh»aer in die produzirende, industriöse und besoldeteKlasse die zweckmäßigste; alle Menschen im Staatesind unter eine dieser drei Klassen zu bringen unddie Unterabtheilungen folgen dann aus der Benen-nung selbst. Eine genaue Bestimmung für irgendeinen Stand, oder einen einzelnen Menschen, zu wel-cher von den Z Klassen er gehöre, ist deswegen nichtmöglich, weil viele einzelne Menschen zu allen Zoder zu 2 Klassen zugleich gehören. Wenn einStaatsoffiziant ein Grundstück besitzt, das er kulti-virt, und wenn er nebenbei noch ein kleines Gewer,be treibt, so gehört er zu allen Z Klassen, und dergrößte Theil der ansässigen Bürger in unfern Land-städten gehört zu der ersten und zu der zweiten Klasise zugleich. Dis muß bei staatswirtschaftlichen Be-rechnungen, welche sich auf die Quantität oder Qua-lität einzelner Stände beziehen, nie aus den Augengesetzt werden, wenn es nicht zu Fehlschlüssen verlei-ten soll, und daS Verhältniß der produzirenden undder nicht produzirenden Klassen, das man häufig be-rechnet haben will, wird dann unnütze Arbeit, wenndie Zahl beider Klassen entscheiden soll; es kommtia, (vorzüglich bei der produzirenden Klasse) nicht
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