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1 (1805)
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Viertes Kapitel.

Wie ist das Nationaleinkommen und derreine Ertrag desselben im preußischenStaate vertheilt?

^Ne Verkeilung des National - oder des ächtenEinkommens von Grund und Boden, und des rei-reu Ertrags desselben ist in allen Provinzen verschie-den, denn sie hängt von Gesetzen ab, welche theilsvon der Willkür älterer Regenten, theils von Ver-trägen der Nation, oder der Landstände und einzel-ner anderer Stände mit der Regierung, theils durchalte herkömmliche Einrichtungen gemacht nud sank-tionirt worden sind. Die Vertheilung des Natio-naleinkommens der indnslriösen Klassen und des Zir-kulakionseinkommenS hängt in den mehrcstcn Fällenvon Geschicklichkeit und Fleiß der Menschen, ost auchvon Konjunkturen in andern Ländern ab.

^jch werde das Ganze in 7 Abteilungen be-trachten, welche alle die Menschen und Stände um-fassen, die Antheil au dem ächten Einkommen undzum Theil an dem reinen Einkommen von Grundund Boden genießen; diese sind: der Regent, oderdie große Staatskommune; der Adel; der Bürger-stand, oder die Bewohner der Städte; der dritteStand, oder der Bauerstand; der Lehrstand; dieGeistlichkeit, die Stister und die Klöster; die mildenStiftungen und Armen.