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1 (1805)
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Zweites Kapitel.

Unterschied des Totalertrags und desreinen Ertrags.

^Hn dem Kapitel vom Nationaleinkommen des Staatsist, außer dem Antheile, den ein Theil der Staats-bcwohner von dem Nationaleinkommen anderer Völ-ker genießt, die Rede von allen den genießbarenGütern, welche Grund und Bode» hervorbringt, odervom Totalertrage des Grundes und Bodens, unddie Notiz, wieviel überhaupt genießbare Gütererzeugt werden, reicht in der dort angestellken Be-rechnung hin. Wie zwischen achtem und unächtemEinkommen ein wesentlicher Unterschied statt sindet,dessen deutliche Einsicht zur Beurtheilung des Na-tionaleinkommens und der Zirkulation im Staateunentbehrlich ist, so sindet auch zwischen dem Tokal-und dem reinen Ertrage ein wesentlicher Unterschiedstatt, dessen deutliche Einsicht zur Beurtheilung allereinzelnen Kapitel der Staatöwirtschast unentbehrlichist. Wir unterscheiden auch hier das Nationalein-kommen vom Grund und Boden und das von denGewerben und den Handelszweigen, die vom Aus-lande verdienen.

Das Totalcinkomnien vom Grund und Bodenist die Summe aller von demselben gewonnenen ge-nießbaren Güter, nach Abzug dessen, was die Ans-saat und das Futter für Zugvieh kostet; der reine