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Anmerkung. Die Wildpret- ober Jagdnutzung sollhier mit in Anschlag gebracht werden, da ichsie nach denselben Grundsätzen berechnen muß,nach denen öle Fischereiuutzung ln Anschlag ge-bracht ist; sie wird nemlich nach den Taxprin-zipien eben so hoch als die Fischereinutzung an-geschlagen; da bei dieser Nutzung aber der rei-ne Ertrag zu dem Tokalcrtrag nur wie l zuZ angenommen werden kann, so wird, die Mit-telsumme zu i Rthlr. von rooo Nthlr. Kapi-talwert angenommen, 1,997,000 Rthlr. als To-talertrag der Jagdnutzung, 665,000 Rthlr. alsreiner Ertrag und 16,62.5,000 Rthlr. als Ka-pitalwert aller Jagden angeschlagen werdenmüssen.