Die Niederlande.
Zoo
glieder dieses Corps ab. Der erste Austritt geschiehtam iZten November 1807, und diesmal entscheidetdas Loos über die ersten Austretungen. Die ausgetre-tenen Mitglieder sind stets wieder wahlfähig.
Fünfte Abtheilung.
Von der richterlichen Gewalt.
Art. i. Die gerichtlichen Einrichtungen sollen soerhalten werden, wie sie durch die Constitution des Jah-res 180Z eingeführt worden.
2. Der König übt in Betreff der gerichtlichen Ge-walt alle Rechte und Autorität aus, welche dem Raths-pensionair durch die Artikel der Constitution des Jah-res 1805 beigclegt werden.
Z. Alles, was sich beim Militair auf die Ausübungder Criminaljustiz bezieht, soll durch ein besonderes Ge-setz bestimmt werden.
Bis zur Ankunft des neuen Königs ward der Prä-sident der Hochmögenden, Vos van Steenwyk,interimistischer Rathspensionair. Der König Louishatte zwar Anfangs die Stimmung der Holländer nichtfür sich; bald aber zeigte er, daß er die Achtung unddie Liebe der Nation, zu deren Könige er ernannt wordenwar, höher hielt, als die Gunst seines Bruders; ervergaß, so weit cs möglich war, den Franzosen, umganz Holländer zu seyn.