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1 (1817)
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Die Niederlande.

welche offen und mit keinen festen Platzen versehen sind,als in Bezm, ruf die Grundsätze und das Interesse derallgemeinen P üirik." Nach diesen Prämissen folgte derVertrag zwischen dem Kaiser Napoleon und der batavi-schen Republik, durch welche die dritte baravische Con-sii.-.-risn allerdings einige sehr wesentliche Veränderungenerfuhr.

v) Staatsvertrag zwischen Frankreichund Holland vom 24. Mai 1806,

1. Se. Maj. der Kaiser der Franzosen und Königvon Italien garantircn sowohl für sich, als ihre ErbenUnd Nachfolger, zu ewigen Zeiten,") dem Staate vonHch'chid die Erhaltung seiner constitutioncllen Rechte,ft,in '.nabhängigkeit, den unverminderten Umfang sei-ner Besitzungen in beiden Wclttheilen, seine politische,bürgerliche und kirchliche Freiheit, so wie solche durchdie gegenwärtig bestehenden Gesetze feierlich eingesetzt ist,und die Abschaffung aller Privilegien in Betreff der Ab-gaben.

2. Auf den förmlichen, von Ihren Hochmögenden,den Repräsentanten der batavischen Republik, vorgctra-genen Antrag, daß der Prinz Louis Napoleon zumerblichen und konstitutionellen König von Hollandernannt und gekrönt werde, willfahren Se. Mas diesemWunsche, und ermächtigen den Prinzen Louis Napoleon,die Krone von Holland anzunehmen, und sie für sichund seine natürliche, legitime und männliche Nachkom-

*) Bis Iglo, wo Holland dem französischen Reiche einvcr-leibt ward.