Dritte Constitution vom 15. März 132;. 469
sionairs mit der Würde eines Crbkönigs aus Napo-leons Dynastie vertauscht werden konnte.
6) Dritte Constitution vom 15. März1 8 oZ.
Allgemeine Grundsätze.
1. Das Gluck eines Volkes beruhet vorzüglich aufweisen Gesetzen, welche cs sich gibt.
2. Die Gesetze müssen immer das Resultat der Er-fahrung, und, so viel wie möglich, dem Geiste, denSitten der Nation, und den besondern Umstanden desLandes angemessen seyn.
Z. Das große Princip der gesellschaftlichen Freiheitbesteht darin, daß das Gesetz jedem Bürger, ohne Un-terschied des Ranges und der Geburt, die nämlichenRechte crtheile und die nämlichen Pflichten auflegc.
4. Es gibt keine herrschende Kirche;das Gouvernement bewilligt allen religiösen Gesellschaf-ten in dieser Republik gleichen Schutz. Es erhalt siebei der freien Ausübung ihrer kirchlichen Verfassungen,welche dazu geeignet sind, religiöse Grundsätze und guteSitten zu verbreiten, und die gute Ordnung zu erhal-ten. Es ergreift alle Maasregeln, welche die beson-dcrn Umstände dieser religiösen Gesellschaften nach ihrerBeziehung auf die Ruhe und das öffentliche Wohl er-fordern.
Z. Die Wohnungen der Bürger sind unverletzlich;keiner darf sich wider ihren Willen mit Gewalt hinein-begebcn, es scy denn auf einen Specialbcfehl, welcherzu diesem Ende von einer competenten Autorität erlassenworden ist.