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1 (1817)
Entstehung
Seite
283
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Organ. Senatusconsultuin v. i8-May 1504. 285

bunats, bis zum Ablaufe der Zeit ihrer Würde, in dengesetzgebenden Körper eintreten sollten. Auch sollte inZukunft Niemand zum Mitglieds des gesetzgebendenKörpers ernannt werden können, der nicht wenigstenssein vierzigstes Jahr zurückgelegt hatte.

In einem ganz andern Charakter war die Con-stitution abgcfaßt, welche im Jahre 1814 von demSenate abgefaßt ward, nachdem der Senat die Ab-setzung Napoleons ausgesprochen hatte, unddurch die verbündeten Machte die Zurückbcrufungder Bourbons auf den französischen Thronentschieden worden war. Wenn die Furcht, daß Lud-wig 18. vielleicht ohne Constitution, wie seine Vor-gänger, regieren möchte, zu dem eiligen Schritte desSenats führte; so darf man doch auch nicht übersehen,daß wenigstens der Senat in dieser Constitution für,sich gesorgt hatte.

O) Fünfte Constitution vom 6. April18^4-

Der Erhaltungssenat, in Bcrathung über den Ent-wurf zur Constitution, welcher ihm durch die proviso-rische Regierung in Vollziehung der Acte des Senatsvom 1. d. M. vorgelegt worden ist, hat, nach Anhö-rung des Berichts einer Spccialcommission von siebenMitgliedern, Folgendes beschlossen;