Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
501
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Constitutionelles Gesetz vom io. Juny 1806.

Das Königreich ward am 21. Marz 1807 in zehnDepartements gethcilt, zu welchen, nach dem Friedenvon Tilsit, das preußische Fürstenthum Ost fr ies la n dund die russische Herrschaft Jever, als eil ft es De-partement, unter dem Namen Ostfriesland, hinzukamen zdoch mußte Holland für diese Ründung auf der GrenzeDeutschlands Vließingen und einige andere Districtean den südlichen Grenzflüssen, in einem besondern Ver-trage mit Napoleon, am i i.Nov. 1807 an Frankreichüberlassen. Noch größer waren die Abtretungen Hol-lands an Frankreich am iS. Marz 1810, wo das hol-ländische Brabant an Frankreich kam. Unzufrieden überdiese Gewaltthatcn seines Bruders und besonders überdie Beschränkungen des holländischen Handels durch denDruck des Continentalsystcms, resignirte endlich der Kö-nig von Holland am r. July 1810 auf die Krone zuGunsten seiner Söhne. Allein der Kaiser erkannte dieseResignation und die vom Könige eingesetzte Regentschaftnicht an, und decretirte am 9.July die Einverlei-bung des ganzen Königreiches Holland in'das französische Reich, worauf dasselbe in die Reiheder französischen Departements gezogen, und in densel-ben ein Generalgouvernement für den Prinzen Erzschatz-nieister von Frankreich (iZ. Dec. 1810) errichtet ward.

So gehörte Holland zum großen Kaiserreiche, bisnach der Völkerschlacht bei Leipzig die Franzosen sichüber den Rhein zurückziehen, und, bei dem glücklich in Hol-land geleiteten Aufstande zuGunsten des oranischeNHausi s,