ri4 Frankreich.
sie hervorgegangen war. Sie ist das politische E x-trcm einer republikanischen Constitution. Nach ihrerAufhebung mußte wieder in den Mittelweg zwischen denbeiden Extremen des Despotismus und der Volksanar-chie eingelenkt werden.
L) Zweite Constitution vom 24. Juny1 793 - 6 )
Erklärung der Rechte des Menschen unddes Bürgers.
Das französische Volk, überzeugt, daß Vergessen-heit und Verachtung der natürlichen Rechte des Men-schen die einzigen Ursachen der Unfälle in der Welt sind,hat beschlossen, diese heiligen und unveräußerlichenRechte in einer feierlichen Erklärung auseinander zusetzen, damit alle Bürger, indem sie die Handlungender Regierung mit dem Zweck der ganzen gesellschaftli-chen Verbindung stets vergleichen können, sich niemalsunterdrücken und entehren lassen durch die Tyrannei;damit das Volk stets vor Augen habe die Grundpfeilerseiner Freiheit und seiner Wohlfahrt, die Obrigkeit denMaasstab ihrer Pflichten, der Gesetzgeber den Gegen-stand seiner Aufgabe.
Dem zu Folge macht cs, in Gegenwart des höchstenWesens, folgende Erklärung der Rechte des Menschenund des Bürgers bekannt.
*) Sie erschien in Sedcz unter dem Titel: ^ors oonsticu-tionnel, Pieceäs äs I» äeclaration äes äroits äs l'Iioininser. än cit0)-en. ?reicnts an PenPls lianHais Par I» Kon-vention nationale ls 2/,. Inin 179Z, l'sn äsnxieins äs litIlePnläi^ue. »karis, ä» l'imPriinerie nationale, i7gZ>