Zweite Constitution vom 24. Juny i79Z. 137
lichen Repräsentanten der Völker. Wenn da-her entschieden die bürgerliche Freiheit im Staate nurdurch eine repräsentative Constitution gesichertwerden kann, und die ernannten Repräsentantennicht blos Repräsentanten gewisser Provinzen, oder Re-präsentanten gewisser privilegirter Stände ftyn dürfen;so wird doch Ordnung, innere Sicherheit und zweck-mäßige Administration in keinem Staate auf die Dauerbestehen, wo die Wahl der Repräsentanten den sogenann-ten Urversammlungcn überlassen bleibt.
Nach dieser Prämisse über ihren fehlerhaften Grund-charakter folge die dritte Constitution Frankreichs, wel-che am 23. Scpt. 1795 als von dem Volke angenom-menes Grundgesetz proclamirt ward.
6) Dritte Constitution vom 2 z. Sepk.i 7 95-
Erklärung der Rechte und Pflichten desMenschen und des Bürgers.
Das französische Volk verkündet, im Angesichte deshöchsten Wesens, folgende Erklärung der Rechte undPflichten dcs'Menschen und des Bürgers.
Rechte.
Art. l. Die Rechte des Menschen in Gesellschaftsind: Freiheit; Gleichheit; Sicherheit; Ei-genthum.
2. Die Freiheit bestehet darin, thun zu können,was den Rechten eines andern nicht schadet.
Z. DieGleichheit bestehet darin, daß das Gesetzfür alle das nämliche ist, es sey, daß cs beschütze, oderdaß cs strafe.