Dritte Constitution vom i;. Marz 1305. 479
kanten der batavischen Republik. Sie sindvon dem Rathspensionair unterzeichnet und von dem Gc-ncralsecrerair des Gouvernements contrasignirct.
53. In allen seinen Beziehungen und Acten mit derVersammlung Ihrer Hochmögendcn erscheint der Raths-pcnsionair individuell. Die Vorschläge, welche er andiese Versammlungen richtet, fangen immer mit der For-mel an: Der Ra thspensionair an die Ver-sammlung Ihrer Hochmvgenden, der Ne»prasentanrcn der batavischen Republik.
54. Die Acten der Versammlung Ihrer Hochmö-gcnden, welche an den Rathspensionair gerichtet sind,fangen mit der Formel an: Die VersammlungIhrer Hochmvgenden, der Repräsentantender batavischen Republik, an Se. Ex tei-len z, den Rathspensionair.
ZZ. Der Rathspensionair hat die oberste Leitung desNationalschatzcs. Er bestimmt die Lractamente derStaatsbeamten.
Z6. Er bewilligt auch die Pensionen nach den vondem Gesetze gemachten Anordnungen.
57. Am ersten Tage der Sitzung im Dccembee,übergibt der Rathspensionair eine allgemeine und detail-lirrc Uebersicht von den Bedürfnissen der Republik fürdas folgende Jahr. Die Versammlung Ihrer Hochmö«gcnden kann diesen Etat nicht modificiren, sie nimmt ihnan oder verwirft ihn.
58. I» diesem allgemeinen Etat wird eine Summeangegeben werden, welche für Gegenstände bestimmt ist,die ihrer Beschaffenheit nach sich nicht gut specificirenlassen. Der Rathspensionair disponirt darüber zumDienste des Staates, wie auch um die Kosten zu bestrei-ten, welche nöchig sind, um mit Würde und auf eine