Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
343
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Erste Constitution vom 2z. April 1798. 343

Ir) Bankerottster, und die für zahlungsunfähig er.klart sind, wenn sie ihren Gläubigern nicht denvollen Rückstand bezahlt haben, ob sie gleich dieNechtswohlthat der Vermögensabtrctung erhaltenhatten.

i) Die durch ein richterliches Decret in Anklagszustandgesetzt sind, so wie die, welche in Rechten für ehr-los gehalten werden.

le. Alle, die überwiesen werden, für Geld oderGel-dcswcrth, eine oder mehrere Stimmen erhalten,oder verkauft zu haben.

14. Diejenigen, die in das Stimmregistcr einge-schrieben sind, und wahrend drei aufeinander folgenderJahre den Urverfammlungen, wozu sic gehören, nichtbeigewohnt haben, ohne desfalls hinlängliche, von be-sagten Urversammlungen zu beurtheilende Gründe anfäh-ren zu können, werden, für die nächstfolgenden dreiJahre, ihres Stimmrechts, so wie aller öffentlichenAemter, Bedienungen und Pensionen verlustig.

Dieselbe Ausschließung, für die Zeit von fünf Jah-ren, hat statt in Ansehung aller, die sich einen ihnenübertragenen Posten, ohne gültige,, von dem Körper,wozu sie berufen waren, zu beurtheilende Gründe anzu-nehmeu weigern.

Die letzte Verfügung soll nicht langer Kraft haben,als bis auf den i. Jan. 1803; es wäre denn, daßdas Gesetz sie alsdann erneute.

15. Wahrend der Zeit von wenigstens zehn aufein-ander folgenden Jahren, nach Annahme der Constitution,werden die öffentlichen Anhänger der statthalte ri-schen und föderativen Regierung, so wie auchalle bekannte Widersacher der großen Grundsätze der