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Die Niederlande.
„Stimme jemanden geben werde, den ich für einen An-hänger der statthalt5rischen oder föderativen„Regierung, der Aristokratie oder Gesetzlosig-keit halte.
„Dies erkläre ich auf meine Bürgertreue!"
12 . An jeden solchen Bürger soll, durch die Regie-rung des Orts, eine ausdrückliche Vürgerschastsacte,durch den Vorsitzer und Secretair unterzeichnet, unent-geldlich, abgegeben werden.
iZ. Von dem Stimmrechte sind ausgeschlossen:s) Alle, die, ohne ausdrücklichen Befehl oder Be-willigung der Regierung, ihren Aufenthalt au-ßer Landes genommen, und nach ihrer Rück-kunft noch keine zwei vollen Jahre in dieserRepublik ihren festen Aufenthalt wieder persönlichgehabt haben.
L) Alle, die in Cid oder Dienst einer fremden Machtstehen, oder von daher einige Pension beziehen,c) Alle Mitglieder irgend einer auswärtigen Corpo-ration, bei der entweder Gcburtsunterfchied, oderAblegung eines religiösen Gelübdes erfordert wird,ä) Alle Leib - und Hausbedienten, die zum persön-lichen Dienste gehöre», und bei dem, welchem siedienen, wohnen.
e) Alle, die in Waisen-, Diaconie-, Armenhäusern,oder andern Stiftungen, als Bedürftige unter-halten werden.
5) Alle, die im letztverflossenen halben Jahre, vondem Tage der Zusammcnbcrufung an gerechnet,aus den Armenkassen unterstützt worden sind.
§) Die wegen Verschwendung, schlechter Aufführung,oder Mangel an Verstandeskräften, unter Vor-mundschaft stehen.