Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
304
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Frankreich.

Sitten gefährlich ist, in welchem Falle das Tribunaldieses durch einen Urthcilsspruch erklärt.

6z. Die Geschwornen werden beibehalten; die Ver-änderungen , die eine längere Erfahrung in dieser Ein-richtung anrathen könnte, dürfen nur vermittelst einesGesetzes statt haben.

66. Die Strafe der Güterconfiscation istab ge sch afft, und kann nicht wieder eingeführt werden.

67. Der König hat das Recht, zu begnadigen unddie Strafen zu mildern.

68. Das bürgerliche Gesetzbuch und die dermalenbestehenden Gesetze, welche gegenwärtiger Urkunde nichtentgegen sind, bleiben in Kraft, bis sie auf gesetzlichemWege abgeschafft werden.

Besondere, vom Staate garantirteRechte.

69. Die Militairpcrsoncn in Dicnstthätigkeit, dieOfficiere und Soldaten, welche ihre Netraite haben,die pensionirtcn Wittwcn, Ofsiciere und Soldaten be-halten ihre Grade, ihren Rang und ihre Pensionen.

70. Die öffentliche Schuld ist garantirt; jede vonSeiten des Staats gegen seine Gläubiger übernommeneVerbindlichkeit ist unverletzlich.

71. Der alte Adel nimmt wieder seineTitel an; der neue behält die seinigen. Der Königerhebt nach Willkühr in den Adelstand; aber er verleihtTitel und Rang ohne irgend eine Befreiung von denLasten und Pflichten der Gesellschaft.

72. Die Ehrenlegion wird beibehalten. Der Königwird ihre innere Einrichtung und Dekoration bestimmen.

73. Die Koloniecn sollen nach besondern Gesetzenund Reglements regiert werden.