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Frankreich.
11. Der gesetzgebende Körper hat das Recht zudi sc »Liren. Die Schlingen sind öffentlich, ausge-nommen den Fall, wo er für gut findet, sich in einGeneralcommittee zu bilden.
12. Der Senat, der gesetzgebende Körper, dieWahlcollegien und die Kantonsversammlungen wäh-len ihren Präsidenten aus ihrer Mitte.
i Z. Kein Mitglied des Senats oder des gesetzgeben-den Körpers kann ohne vorgängige Autorisation des Kör-pers, dem er angchört, verhaftet werden. Das Ur-theil über ein angeklagtes Mitglied des Senats oder desgesetzgebenden Körpers sieht ausschließlich den, Senate zu.
14. Die Minister können Mitglieder sowohl desSenats als des gesetzgebenden Körpers seyn.
i§. Die Gleichstellung des Verhältnis-ses bei den Auflagen geschieht von Rechtswegen.Keine Auflage kann weder eingeführt, noch erhobenwerden, wenn nicht der gesetzgebende Körper und derSenat freimüthig ihre Zustimmung dazu gegeben haben.Die Grundsteuer kann nur für ein Jahr angeführt wer-den. Das Budget des folgenden und die Rechnungendes verflossenen Jahres werden jährlich dem gesetzgeben-den Körper und dem Senat bei Eröffnung der Sitzungdes gesetzgebenden Körpers vorgelcgt.
r 6. Das Gesetz wird die Art und das Maaß derAushebung für die Armee bestimmen.,
17. Die Unabhängigkeit der richterlichenGewalt ist garantirt. Niemand kann seinem na-türlichen Richter entzogen werden. Die Einrich-tung der Geschwornen ist beibehalten, so wie dieOeffentlichkeit der Verhandlungen in Cri-minalfällen. Die Strafe der Confiscation