Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
273
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Organ. Senatuöconsultum v. ist. May 1304. 275

ciere der Ehrenlegion*) sind Mitglieder des Wahlcolle-giums in dem Departement, wo sie wohnen, oder ineinem Departement der Kohorte, zu der sie gehören.Die Legionaire sind Mitglieder des Wahlcollegiums ihresBezirkes. Die Glieder der Ehrenlegion werden auf einvom Großwahlherrn ausgefertigtes Diplom in dasWahlcollegium aufgenommen, zu dem sie gehören sollen.

100. Die Präfecten und Militärkommandantenkönnen von den Wahlcollegien der Departements, indenen sie ihr Amt verrichten, nicht als Candidaten zumSenate gewählt werden.

Dreizehnter Titel.

Dom kaiserlichen hohen Gerichtshöfe.

101. Er erkennt:

3) über die persönlichen Vergehen der Glieder derkaiserl. Familie, der Inhaber der Erzamter,der Minister, des Staatsfecretairs, der Groß-beamten, Senatoren und Staatsräthe;b) über die Verbrechen, Anschläge und Complottegegen die innere und äußere Sicherheit desStaates, gegen die Person des Kaisers unddes wahrscheinlichen Reichserben;e) über die Verbrechen der Minister und Staats-räthe in der öffentlichen Dienstverwaltung;

*) Durch die Stiftung der Ehrenlegion (1302) hatte Bo-naparte den militairischen Despotismus in Frankreich be-gründet; durch diesen jetzt bestimmten Einfluß der Mit-glieder der Ehrenlegion auf die Wahlversammlungen sicherteer diesen Despotismus, und gab der ganzen Verfassung dasmilitärische Kolorit,

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