Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
267
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Organ. Senatusconsulta v. iF- May 1824. 267

Verhaftung vor Gericht gebracht werden, können sichselbst oder durch Stellvertreter, mittelst Bittschriften,an diese Commission des Senats wenden.

62. Findet diese die Verhaftung nicht durch dasStaatsintcresse gerechtfertigt; so ersucht sie den Minister,der den Vcrhastsbefehl ertheiltc, die arretirte Person inFreiheit zu setzen, oder vor das gewöhnliche Gericht zuschicken.

63. Wenn, nach dreimal innerhalb eines Monatswiedcrhohltem Ersuchen, die verhaftete Person nicht frei«gelassen, oder vor die gewöhnlichen Gerichte gestelltworden ist; so verlangt die Commission eine Versamm-lung des Senats, welche durch den Präsidenten zusam-mcnberufen wird, und nöthigcnfalls folgende Erklärungerläßt: „Es sind starke Vermuthungcn vorhanden, daßN. N. willkührlich verhaftet ist."

64. Eine Commission des Senats für diePreßfreiheit von 7 Mitgliedern, von und aus demSenate gewählt, wacht über die Preßfreiheit. Docherstreckt sich ihr Gcschäftskreis nicht über die Schrif-ten, welche auf Abonnement gedruckt undperiodisch ansgetheilt werden.

6Z. Glauben Schriftsteller, Buchdrucker und Buch-händler sich über Hindernisse beklagen zu können, dieman dein Drucke oder Umlaufe eines Buches in den Weglegt; so können sie sich durch Bittschrift an diese Com-mission wenden.

66. Findet diese die Hindernisse nicht durch dasStaatsintercssc gerechtfertigt; so ersucht sie den Minister,der Befehl dazu gab, ihn zurück zu nehmen.

67. Bestehen, nach dreimal innerhalb eines Mo-nats erneuertem Ersuchen, die Hindernisse noch; so be-gehrt die Commission eine Senatsversammlung, die,