Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
265
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Organ. SenatuSconsulta v. rg. May 1804. 26Z

Integrität des Reiches zu behaupten; die Gesetze desConcordats und die Freiheit des Gottesdienstes zu achtenund achten zu machen; die Gleichheit der Rechte, diepolitische und bürgerliche Freiheit, die Unwidcrruflichkeitdes Verkaufes der Nationalgüter zu achten und achtenzu machen; keine Abgaben zu erheben, keine Taxe auf-zulcgcn, als in Gemäßheit des Gesetzes; die Ehren-legion aufrecht zu erhalten; und nur in Hinsicht auf dasInteresse, das Glück und den Ruhm des französischenVolkes zu regieren.

54. Der Regent leistet, begleitet von den Titula--ren der Erzämter, den Ministern und Großbcamten desReiches, in Gegenwart des Senats, des Staatsraths,der Präsidenten und der Quästoren des Tribunats, undder Großbeamten der Ehrenlegion,

5Z. folgenden Cid auf das Evangelium: „Ichschwöre, die Staatsangelegenheiten, gemäß den Satzun-gen des Reiches, den Senatusconfulten und Gesetzen zuverwalten; die Integrität des Gebiets der Republik,die Rechte der Nation und der kaiserlichen Würde zu be-haupten; und dem Kaiser im Augenblicke seiner Volljäh-rigkeit getreu die Macht zu übergeben, deren Führungmir anvertraut ist."

§6. Die obern und untern Staatsbeamten, auchdie See-und Landofficicre, leisten folgenden Eid: „Ichschwöre Gehorsam den Constitutionen des Reiches, undTreue dem Kaiser."

Achter Titel.

Vom Senate.

57. Er besteht: a) aus den franz. Prinzen, welchedas achtzehnte Jahr erreicht haben; b) aus den Inha-