Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
259
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Or'Zan. SenatuSconsulta v- c8. May 1804. 259

3Z. Die Inhaber derselben sind zugleich Senato-ren und Staatsrache.

36. Sie bilden den Großrath des Kaisers, sindMitglieder des geheimen Raths, und machen den Groß,rath der Ehrenlegion aus. Die gegenwärtigen Mit.glieder des Großraths der Ehrenlegion behalten Titel,Verrichtungen und Vorzüge auf Lebenszeit.

I/. Im Senate und Staatsrathc führt der Kaiserden Vorsitz, oder bestimmt einen Inhaber der Staatsam-ter, der den Vorsitz führen soll.

36. Alle Acte des Senats und der Gesetzgebungwerden im Namen des Kaisers erlassen, und unter demkaiserlichen Siegel bekannt gemacht.

39. Der Großwahlherr (OranZ-LIecceui-)besorgt die Verrichtungen als Kanzler: 3) bei der Zu-sammenkunft der gesetzgebenden Behörde, der Wahlcolle-gien und der Cantonsvcrsammlungen; d) bei der Be-kanntmachung der Scnatusconsulte, welche die Gesetz-gebung oder die Wahlcollegien auflösen. Cr führt inAbwesenheit des Kaisers den Vorsitz, wenn der Senatzur Ernennung von Senatoren, Gesetzgebern und Tri-bunen schreitet; er bringt die Reclamationen der Wahl-collcgien oder Cantonsversammlungcn für die Erhaltungihrer Vorrechte zur Kenntniß des Kaisers; er fordertdas Wahlcollegium auf, wenn ein Mitglied desselben an-gegeben ist, sich eine Handlung gegen die Ehre oder ge-gen das Vaterland erlaubt zu haben, seine Meinungdarüber zu äußern, und bringt dies Gutachten vor denKaiser; er prasentirt die Mitglieder des Senats, desStaatsraths, der Gesetzgebung und des Tribunats zumEide, welchen sie in die Hände des Kaisers schwören;er nimmt den Präsidenten der Departementswahlcolle-gien und der Cantonsversammlungeu den Eid ab; er