Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
258
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Frankreich.

so wählt der Senat einen Großwürdcträger. Dochkönnen zu dieser Aufsicht weder der Regent und seineNachkommen, noch Frauen erwählt werden.

Zi. Wenn Napoleon Bonaparte nach Art. 4. je-mand adoptirt; so muß dies in Gegenwart der Inhaber ,der Erzämter geschehen, die Urkunde darüber durch den !Staatssecretair verfaßt, und sogleich dem Senate zuge-stellc werden, damit er sie in sein Protokoll eintrage undin seinen Archiven niederlege. Die nämlichen Form- Ilichkeiten sollen beobachtet werden, wenn der Kaiser ei- suen Regenten, oder einen Aufseher für den minderjäh-rigen Kaiser bestimmt. Die darüber ausgestellten Ur-kunden können vom Kaiser nach Willkühr zurückgenom-men werden. Jede Urkunde über Adoption, Designa-tion, oder Zurücknahme einer Designation, soll, wennsie nicht vor dem Tode des Kaisers in die Protokolle desSenats eingetragen ist, ungültig und ohne Wirkungseyn.

Fünfter Titel-

Won den Erzämtern des Reiches.

Z2. Diese sind: der Großwahl Herr, der

Reichserzkanzlcr, der Staatserzkanzlcr,der Erzschatzmcister, der Connetable (Reichs- ßfcldhcrr), und der Großadmiral. ß

ZZ. Sie werden vom Kaiser ernannt, genießen die ^nämlichen Ehren, wie die französischen Prinzen, undnehmen den Rang unmittelbar nach ihnen. Der Zeit-punkt ihrer Aufnahme bestimmt den Rang, den sie untersich haben.

54. Diese Erzämtcr können nicht genommen wer-den.