Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
255
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Organ.Senatusconsulta v. 2. u. 4-Aug. 1802. 255

nate übergeben, der eine Abschrift davon in seine Pro-tocolle einzeichnet, nnd sie in seine Archive niederlegt.

14. Napoleon Bonaparte setzt durch Statuten,welche seine Nachfolger zu halten verbunden sind, fest:a) die Pflichten jedes Mitglieds der kaiserlichen Familiegegen den Kaiser; t>) eine Organisation des kaiscrl.Pallastes, welche der Würde des Thrones und derGröße der Nation angemessen ist.

15. Die Civilliste wird so angeordnct, wie siedurch Art. 1. und 4. des Dccrets vom 26. Mai 1791bestimmt war *). Die französischen Prinzen Joseph undLudwig Vonaparte, und in Zukunft die nachgcbohrnenehelichen Söhne des Kaisers sollen dem 1. io. n. 12.u. iZ. Artikel des Dccrets vom 21. Dcc. 1790 gemäßgehalten werden Der Kaiser kann das Witthumder Kaiserin festsetzen, und auf die Civilliste anweisen.Seine Nachfolger können in der deshalb getroffenenVerfügung nichts andern.

16. Der Kaiser besucht die Departements. Demzufolge sollen an den vier Hauptpunkten des Reicheskaiserliche Pallaste eingerichtet, und sammt dem Zubehördurch ein Gesetz bestimmt werden.

Vierter Titel.

Von der Regentschaft.

17. Der Kaiser ist minderjährig bis zum vollbrach.

*)Die Nationalversammlung beschließt, daß der König für sichund sein Haus jährlich aus dem öffentlichen Schatze 25 MM.Liv. erhalten soll. Auch genießt der König diejenigen Häu-ser, Parke und Domainen, welche durch ein Decret bestimmtwerden sollen."

**) Jedem Bruder des Königs war eine Will. Liv, als Apa-nage bestimmt und ein Pallast zur Wohnung.