Organ. Senatuöconsulta v. 2. u. 4. Aug. 1822. 249
71. Alle zur nämlichen Deputation gehörige Mit-glieder des gesetzgebenden Körpers werden auf einmalernannt.
72. Die Departements der Republik sind in fünfReihen cingetheilt.
73. Die gegenwärtigen Deputaten werden in diefünf Reihen vertheilt.
74. Sie werden in dem Jahre erneuert werden, znwelchem die Reihe gehört, worin das Departement steht,zu dem sie gezahlt werden.
7Z. Jedoch werden diejenigen Deputirten, welcheim Jahre io. ernannt worden, ihre 3 Jahre erfüllen.
76. Die Negierung beruft, vertagt und prorogirtden gesetzgebenden Körper.
Achter Titel.
Bom Tribunat.
77. Mit dem Jahre 13. wird das Tribunat aufZo Mitglieder reducirt. Die Halste der Lo wird alle3 Jahre heraustreten; bis zur Reduction werden dieheraustrctendcn Mitglieder nicht wieder ersetzt. DasTribunat theilt sich in Sectioncn ein.
78. Der gesetzgebende Körper und das Tribunatwerden in allen ihren Mitgliedern erneuert, wenn derSenat ihre Auflösung erkannt hat.
Neunter Titel.
Bon der Justiz und den Gerichtshöfen.
79. Es wird einen Oberrichter geben, welcher Mi-nister der Justiz ist.
80. Er hat einen ausgezeichneten Platz im Senatund im Staatsrath.