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1 (1817)
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248
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248 Frankreich.

Ehrenlegion sind Mitglieder des Senats, welches auchihr Alter sey.

6g. Der erste Consul kann überdem, ohne vorgän-gige Präsentation durch die Departements. Wahlcolle-gien, Bürger, die durch Dienste und Talente ausgezeich-net sind, in den Senat ernennen, jedoch unter der Be-dingung, daß sie das durch die Constitution erforderteAlter haben, und daß die Zahl der Senatoren in keinemFall über 120 betragen dürfe.

64. Die Senatoren können Consuln, Minister, Mit-glieder der Ehrenlegion, Aufseher des öffentlichen Unter-richts sepn, und zu außerordentlichen und zeitlichen Sen-dungen gebraucht werden.

65. Der Senat ernennt jährlich zwei seiner Mit-glieder zu Secretären.

66. Die Minister haben Sitz im Senat, aber ohneberathschlagende Stimme, wenn sie nicht Senatoren sind.

Sechster Titel.

-Von den Staatsräthen.

67. Die Staatsräthe werden niemals die Zahl vonZs überschreiten.

68- Der Staatsrath theilt sich in Sectionen ab.

69. Die Minister haben Rang, Sitz und berath-schlagende Stimme im Staatsrath.

Siebenter Titel.

Vom gesetzgebenden Körper.

70. Jedes Departement wird eine dem Umfangseiner Bevölkerung angemessene Zahl von Mitgliedernim gesetzgebenden Körper haben.