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Ehrenlegion sind Mitglieder des Senats, welches auchihr Alter sey.
6g. Der erste Consul kann überdem, ohne vorgän-gige Präsentation durch die Departements. Wahlcolle-gien, Bürger, die durch Dienste und Talente ausgezeich-net sind, in den Senat ernennen, jedoch unter der Be-dingung, daß sie das durch die Constitution erforderteAlter haben, und daß die Zahl der Senatoren in keinemFall über 120 betragen dürfe.
64. Die Senatoren können Consuln, Minister, Mit-glieder der Ehrenlegion, Aufseher des öffentlichen Unter-richts sepn, und zu außerordentlichen und zeitlichen Sen-dungen gebraucht werden.
65. Der Senat ernennt jährlich zwei seiner Mit-glieder zu Secretären.
66. Die Minister haben Sitz im Senat, aber ohneberathschlagende Stimme, wenn sie nicht Senatoren sind.
Sechster Titel.
-Von den Staatsräthen.
67. Die Staatsräthe werden niemals die Zahl vonZs überschreiten.
68- Der Staatsrath theilt sich in Sectionen ab.
69. Die Minister haben Rang, Sitz und berath-schlagende Stimme im Staatsrath.
Siebenter Titel.
Vom gesetzgebenden Körper.
70. Jedes Departement wird eine dem Umfangseiner Bevölkerung angemessene Zahl von Mitgliedernim gesetzgebenden Körper haben.