Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
241
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Organ. SenatuSconsulla v. 2.u. 4.Aug. 1922. 241

Finanzministers eine Liste von den 600, für die Grund-Mobiliar-Aufwands- und Patentstcucrn am höchstenangelegten, Bürgern aufgefetzt werden. Zu der Sum-me der Contribution im Departement fügt man diejenigehinzu, von der man erweisen kann, daß man sie in an-dern Theilen des französischen Gebiets und der Koloniecnzahlt. Diese Liste wird gedruckt werden.

26. Die Kantonsversammlung wird von dieser Listedie Mitglieder nehmen, die sie zu dem Departements-Wahlcollegium zu ernennen hat.

27., Der erste Conful kann aus den Bürgern, wel-che zur Ehrenlegion gehören, oder Dienste geleistet haben,10 Mitglieder zu den Bezirks-Wahlcollegien hinzufügen.Er kann zu jedem Departcments-Wahlcollegium 20 Mit-glieder hinzufügen, von denen 10 unter den Zo amhöchsten angelegten Bürgern des Departements, ro un-ter den Mitgliedern der Ehrenlegion, oder unter denBürgern, welche Dienste geleistet haben, genommenwerden. Er ist zu diesen Ernennungen an keine bestimm-ten Zeitpunkte gehalten.

28. Die Bezirks-Wahlcollegien prafentiren deinersten Consul zu jeder im Bezirks-Conseil erledigtenStelle zwei im Bezirk ansässige Bürger, von denen we-nigstens einer außerhalb des Wahlcollegiums, von demer bezeichnet wird, genommen werden muß. Die Be-zirks-Conseils erneuern sich zum Drittheil alle 5 Jahre.

29. Die Bezirks-Wahlcollegien prafentiren bei jederZusammenkunft zwei Bürger, die auf die Liste kommensollen, von welcher die Mitglieder des Tribunals ge-nommen werden müssen. Von diesen Bürgern mußwenigstens einer außerhalb des Collegiums, das ihnpräsentirt, genommen werden. Alle beide können außer-halb des Departements genommen werden.

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