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1 (1817)
Entstehung
Seite
189
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Dritte Constitution vom 2z.Sept. 1795. 189

eher Anzahl, daß wenigstens Eine für zwei Departe-ment ist.

298. Es ist, für die ganze Republik, ein Natio-nal Institut, welchem aufgetragen ist, Entdeckungenzu sammeln, die Künste und Wissenschaften zu vervoll-kommnten.

299. Die verschiedenen Anstalten für den öffent-lichen Unterricht haben unter sich kein Verhaltniß vonUnterordnung oder Vcrwaltungsgleichförmigkcit.

Zvo. Die Bürger haben das Recht, besondereErziehungs- und Unterrichtsanstalten, sowie freie Gesellschaften, um zu den Fortschrittender Wissenschaften und Künste beizutragcn, zu errichten.

zoi. Es werden Nationalfeste angeordnet wer-den, um den Brudersinn unter den Bürgern zu unter-halten, und sie an die Constitution, das Vaterland,um die Gesetze festzuknüpfen.

Eilfter Titel.

Finanzen. Steuern.

Zv2. Die öffentlichen Steuern werden jedesJchr durch den gesetzgebenden Körper verhandelt undfcsgesetzt. Ihm allein kommt cs zu, dergleichen anzu-legn; sie können nicht über ein Jahr lang bestehen,wein sie nicht ausdrücklich erneuert worden sind.

ZOZ. Der gesetzgebende Körper kann jede Artvor Steuer, die er für nothwcndig erachtet, einfüh-rcn aber er muß jedes Jahr eine Grund-und einePe sonalsteuer anlcgen.

;o4. Jedes Individuum, welches nicht in demFall der Art. 12 und 13 der Constitution, nnd nichtin er Rolle der directen Steuern begriffen ist, hat das