Dritte Constitution vom 2z.Sept. 179;. r ZZ
Dieser Ort kann von dem, wo der gesetzgebendeKörper seinen Sitz hat, nicht unter 12 Myriameter(24 mittlere Meilen) entfernt seyn.
269. Wenn der gesetzgebende Körper die Errichtungdes hohen Justizhofs verkündet hat; so zieht das Cassa-tionsgericht durch das Loos iZ seiner Mitglieder in eineröffentlichen Sitzung aus; cs ernennt hierauf in der näm-lichen Sitzung, durch geheimes Stimmensammeln, L vondiesen iZ; die auf solche Art ernannten Z Richter sinddie Richter des hohen Justizhofs; sie wählen unter sicheinen Präsidenten.
270. Das Cassationsgericht ernennt, in der näm-lichen Sitzung, durch geheimes Stimmensammeln, nachabsoluter Mehrheit, zwei seiner Mitglieder, um beidem hohen Justizhofe die Stelle der Nati 0 nalanklä-ger zu versehen.
271. Die Anklagsacten werden durch den Rathder Fünfhundert verfaßt.
272. Die Wahlversammlungen jedes Departementsernennen alle Jahre einen Geschworenen für den hohenJustizhof.
273. Das Vottziehungsdirectorium läßt, einenMonat nach dem Zeitpunkte der Wahlen, die Liste derfür den hohen Justizhof ernannten Geschworenen druckenund bekannt machen.
Neunter Titel.
Bon der bewaffneten Macht.
274. Die bewaffnete Macht ist eingesetzt,um den Staat gegen die auswärtigen Feinde zu schützen,und im Innern die Erhaltung der Ruhe und den Vollzugder Gesetze zu sichern.