Frankreich.
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181. Ueberdies ist noch bei der Municipalverwal-tung ein Präsident, der im ganzen Canton erwähltwird.
182. In den Gemeinden, deren Bevölkerung sichvon 5 bis auf 10,000 Einwohner erhebt, sind Z Mu-nicipalbeamten; 7 von 10,000bis aufZo,000; 9 vonZv,000 bis auf 100,000.
183. In den Gemeinden, deren Bevölkerung sichüber 100,000 Einwohner erstreckt, sind wenigstensZ Municipalverwaltungen.*)
In diesen Gemeinden wird die Eintheilung der Mu-rncipalitaten so gemacht, daß die Bevölkerung in demBezirk einer jeden sich nicht über Zv,vvv Individuenerhebt, und nicht unter 30,000 ist.
Die Municipalität eines jeden Bezirks besteht aus7 Mitgliedern.
184. Zn den in mehrereMunicipalitäten eingethcil-ten Gemeinden ist ein Centralbüreau für die Gegenstände,die der gesetzgebende Körper für untheilbar erkennt.
Dieses Büreau besteht aus drei, durch die Depar-tementsverwaltungen ernannten, und durch die vollzie-hende Gewalt bestätigten Mitgliedern.
18Z. Die Mitglieder jeder Municipalverwaltungwerden auf zwei Jahre ernannt, und alle Jahre dieHälfte, oder die der Hälfte nächste Zahl, und zwar ab-wechselungsweise bald die größere bald die kleinere Bruch-zahl, erneuert.
186. Die Departementsverwalter und die Mitglie-der der Municipalverwaltungen können einmal ohne Zwi-schenzeit wiedererwählt werden.
*) Die Sradt Paris ward in 12 Municipalitäten abgetheilt.