Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
164
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164 Frankreich.

machen, und der Rath der Alten muß die Wahl inner-halb der L letzten Tage vollenden.

Das neue Mitglied wird nur für die Zeit gewählt,die dem, den es ersetzt, noch übrig war.

Wenn jedoch diese Zeit sich nicht über 6 Monate be-läuft; so bleibt der Gewählte bis zum Schlüsse desfolgenden fünften Jahres in Verrichtung.

141. Jedes Mitglied des Dircctoriums präsidirtdemselben, seiner Reihe nach, nur Z Monate hindurch.

Der Präsident hat die Unterschrift und die Be-wahrung des Siegels.

Die Gesetze und die Acten des gesetzgebenden Kör-pers werden an das Dircctorium, in der Person seinesPräsidenten, gerichtet.

142. Das Dollziehungsdirectorium kann nicht ver-handeln, wenn nicht wenigstens drei Mitglieder gegen-wärtig sind.,

143. Es wählt sich, außer feiner Mitte, einenSecrctär, der die Ausfertigungen contrasignirt, unddie Verhandlungen in ein Register einträgt, worin jedesMitglied das Recht hat, seine Meinung mit Beisetzungihrer Gründe einschreiben zu lassen.

Das Dircctorium kann, wenn cs solches gut findet,ohne die Beiwohnung seines Sccretärs verhandeln; indiesem Falle werden die Verhandlungen, durch eines derMitglieder des Direktoriums, in ein besonderes Registereingetragen.

144. Das Direktorium sorgt, nach den Gesetzen,für die äußere und innere Sicherheit derRepublik.

Cs kann Proklamationen, gemäß den Gesetzen, undzu deren Vollzüge ergehen lassen.