Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
156
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Frankreich.

Jeder Beschluß wird, wenigstens zwei Tage vor derzweiten Verlesung, gedruckt und ansgethcilt.

92. Die Beschlüsse des Raths der Fünfhundert,durch den Rath der Alken angenommen, heißen Ge-setze.

93. Der Eingang der Gesetze drückt die Daten derSitzungen des Raths der Alten aus, worin die dreiVerlesungen geschehen sind.

94. Das Decret, wodurch der Rath der Alten diedringende Nothwendigkeit eines Gesetzes anerkennt, wirdin dem Eingänge dieses Gesetzes mit seinen Gründen an-geführt.

95. Der durch den Rath der Fünfhundert gemachteVorschlag des Gesetzes versteht sich von allen Artikelndes nämlichen Entwurfs; der Rath der Alten muß siealle verwerfen, oder sie in ihrem ganzen Umfange geneh-migen.

96. Die Genehmigung des Raths der Alten wird,bei jedem Vorschläge eines Gesetzes, durch die von demPräsidenten und den Sccretairen Unterzeichnete Formelausgcdrückt: der Rath der Alten genehmiget.

97. Die Verweigerung der Annahme, wegen Nicht-beobachtung der im //sten Artikel des gegenwärtigenTitels angezeigtcn Förmlichkeiten, wird durch die vondem Präsidenten und den Sccretairen Unterzeichnete For-mel ausgedrückt: die Constitution aunullirt.

98. Die Verweigerung der Genehmigung des In-halts des vorgeschlagcncn Gesetzes wird durch die vondem Präsidenten und den Commissairen UnterzeichneteFormel ausgedrückt: der Rath der Alten kannnicht anne h men...

99. In dem Fall des gegenwärtigen Artikels kanndas Projcct des verworfenen Gesetzes durch den Rath