Dritte Constitution vom 2g.Sept. 179;. 1L7
der Fünfhundert erst nach Vcrfluß eines Jahres wiedervorgclegr werden.
100. Doch kann der Rath der Fünfhundert zu je-dem Zeitpunkte ein Gesetzes-Project verlegen, das Arti-kel enthält, die einen Theil eines verworfenen Projectsausmachten.
101. Der Rath der Alten schickt die Gesetze, die erangenommen hat, noch am nämlichen Tage sowohl anden Rath der Fünfhundert als an das Vollzichungs-directorium.
102. Der Rath der Alten kann den Aufent-haltsort des gesetzgebenden Körpers än-dern; er zeigt, in diesem Falle, einen neuen Ort undden Zeitpunct an, auf welchen die beiden Räche sich da-hin zu begeben haben.
Das Decret des Raths der Alten, über diesen Ge-genstand, ist unwiderruflich.
10Z. Noch am nämlichen Tage diesesDecrets kannkeiner von beiden Räthen mehr in der Gemeinde, wo siebisher ihren Sitz hatten, verhandeln.
Die Mitglieder, welche ihre Geschäfte darin fork-setzren, würden sich eines Eingriffs in die Sicherheit derRepublik schuldig machen.
104. Die Mitglieder des Vollziehungsdirectoriums,welche die Besiegelung, Bekanntmachung und Versen-dung des Decrets wegen Verletzung des gesetzgebendenKörpers verzögern, oder verweigern würden, machtensich des gleichen Verbrechens schuldig.
10I. Wenn, nach Verlauf von 20 Tagen nachdem, den der Rath der Alten festgesetzt hat, die Mehr-heit beider Räthe ihre Ankunft an dem ncnangezeigtcnOrte nicht der Republik zu erkennen gegeben hat; sorufen die Dcpartementsverwalter, oder, in deren Er-