Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
152
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iL2 Frankreich.

geschieht ein Namen-Aufruf; aber alsdann sind dieStimmen geheim.

66. Auf das Begehren von hundert seiner Mitglie-der kann jeder Rath sich zu einem allgemeinen undgeheimen Ausschuß bilden, aber blos um zu über-legen, und nicht um zu verhandeln.

67. Weder der eine noch der andre Rath kann inseiner Mitte irgend einen beständigen Ausschußerrichten.

Nur hat jeder Rath die Befugmß, wenn ihm einGegenstand einer vorläufigen Prüfung empfänglich scheint,unter seinen Mitgliedern eine besondere Com m issi0 nzu ernennen, die sich einzig auf den Gegenstand ihrerEinrichtung cinschränkt.

Diese Commission ist aufgelöst, sobald der Rathüber den Gegenstand, der ihr aufgetragen war, entschie-den hat.

68. Die Glieder des gesetzgebenden Körpers erhal-ten eine jährliche Schadloshaltung; sie ist, fürden einen und für den andern Rath, auf den Werth vonZoooMyriagrainmenWaizen(6iZCentner, 32 Pfunde)festgesetzt.

69. Das Vollziehungsdirectorium kann in der Ent-fernung von 6 Myriametern (12 Meilen von mittlererGröße) von der Gemeinde, wo der gesetzgebende Körperseine Sitzungen hält, kein Truppe ncorps durchzie-hen oder sich aufhaltcn lassen, wenn solches nicht aufsein Verlangen oder mit seiner Einwilligung geschieht.

70. Der gesetzgebende Körper hat eine Wache vonBürgern um sich, die aus der stillliegendcn National-garde aller Departements genommen, und von ihrenWaffenbrüdern ausgcwählt werden.