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diese Constitution um so vollkommner seyn wird, je mehrdie Wahlen des Volkes unmittelbar das Werkdesselben scyn werden. Da cs gezwungen ist, andie Stelle seines unmittelbaren Willens einen vermuth-lichen, durch seine Repräsentanten ausgedrückten, Wil-len zu setzen, so müssen seine Repräsentanten in der ThaLdie seyn, die es ernennen wollte. Die durch die Con-stitution von 1791 festgesetzte Wahlarc hatte den nach-thciligen Uebelstand, daß sic die Wahl einer durch dasVolk ernannten Versammlung an die Stelle der un-mittelbaren Wahl des Volkes setzte. Wir glaubteneine andere annchmen zu müssen; wir mußten dem Volkedas Recht lassen, seine Gesetzgeber und Obrigkeiten un-mittelbar zu ernennen. Die Wahlmänncrvcrsamm-lungen haben die Gcfahi-en der Ucberraschung; zu ofthuldigten sie dem Enthusiasmus, den ein Redner erzeugt,dem Einflüsse eines großen Namens, und jedem Anstoße,den die Arglist ihnen zu geben wußte. Diese Nachtheilefallen hinweg, wenn die Urversammlungen alleinernennen."
Allein eben in diesen Urversammlungen lagen dieHauptmangel der dritten französischen Constitution.Die große Masse des Volkes gelangt nirgends zu dermoralischen Mündigkeit, daß es die ihm durch Naturund Vernunft zukommenden Rechte selbst üben könn-te, ohne Nachtheil für das Ganze. Die unmündigeVernunft der großen Masse muß durch die Mündigenvertreten werden, und diese Mündigen vertretenüberall die Rechte der Unmündigen,' sie sind die eigent-