Zweite Constitution vom ?4.Juny 179z. iZZ
120. Es dient allen um der Freiheit willen vonihrem Vaterlands Vertriebenen zu einem Zufluchtsorte.
Diesen verweigert es den Tyrannen.
121. Es schließt mit keinem Feinde Frieden, wel-cher sein Gebiet besetzt halt.
Von der Garantie der Rechte.
122. Die Constitution garantirt allen FranzosenGleichheit, Freiheit, Sicherheit, Eigenthum, öffent-liche Schuld, freie Ausübung des Gottesdienstes, all-gemeinen Unterricht, öffentliche Hülfsleisiungen, unbe-dingte Preßfreiheit, das Recht der Bittschriften, dasRecht, zu Volksversammlungen zusammen zu treten,und den Genuß aller Menschenrechte.
123. Die französische Republik ehrt die Loyalste', denMuth, das Alter, die kindliche Liebe, das Unglück. Siestellt die Constitution unter die Garantie aller Tugenden.
124. Die Erklärung der Menschenrechte und dieConstitutionsacte werden ciugcgraben auf Tafeln in der-Mitte des gesetzgebenden Corps, und auf den öffentli-chen Platzen.
Unterzeichnet: Collot D'Herbois, Präsident;Durand Maillane, Ducos, Meaullc, CH. de laCroix, Goffuin, P. A. Laloy, Secretaire.
Die Unvollkommenheiten dieser Constitution dringensich von selbst auf. Schien gleich die bürgerlicheFreiheit, die Basis jeder guten Constitution, auchin dicstr zweiten französischen Verfassung gesichert; sowar doch das Ganze viel zu aphoristisch und zu unreifangelegt, als daß diese Constitution für die Praxis ge-taugt hätte. Wie unbestimmt war doch z. B. das Recht,