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Frankreich.
11o. Cs gibt keinen Generalissimus.
m. Die Verschiedenheit der Grade 5 die militairi-schen Abzeichen und die Subordination finden nur imDienste und wahrend seiner Dauer statt.
ii2. Die allgemeine Kriegsmacht wird zur Erhal-tung der Ordnung und des Friedens im Innern ver-wendet; sie handelt nur auf schriftliche Requisition derconstituirten Behörden.
uz. Die allgemeine Kriegsmacht gegen die aus-wärtigen Feinde steht unter den Befehlen des Vollzic-hungsrathes.
ii 4. Kein bewaffnetes Corps kann deliberiren.'
Von den Nationalconventen.
115. Wenn in der, um eins größer», Halste derDepartements der zehnte Lheil -er von ihnen regelmä-ßig gebildeten Urversammlungen dir Revision der Ver-fassungsurkunde, oder eine Umänderung einiger ihrerArtikel verlangt; so ist das gesetzgebende Corps verbunden,alle Urversammlungen der Republik zusammen zu berufen,um zu erfahren, ob ein Nationalconvent statt finden soll,
116. Der Nationalconvent wird gebildet auf gleicheWeise, wie die Legislaturen, und vereinigt in sich diehöchste Gewalt.
117. Er beschäftiget sich, hinsichtlich der Verfaf-sung, nur mit den Gegenständen, die seine Zusammen-brrufung vcranlaßten.
Von den Verhältnissen der französischenRepublik zu den auswärtigen Nationen.
118- Das französische Volk ist der Freund und na-türliche Bundesgenosse der freien Völker.
II 9. Es mischt sich nicht in die Regierungsangele-gcnheiten anderer Nationen. Es duldet keine Einmi-schung anderer Nationen in die seinigen.