Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
134
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IZ4 Frankreich.'

daß jeder Bürger zu der Bildung der Gesetze und derErnennung der öffentlichen Beamten hinwirken dürft?Wie wenig war doch der Fall motivirt, daß jeder Theildes Volkes zur Jnsurrcction verpflichtet ftp, so-bald die Regierung die Rechte des Volkes verletze! Wieunförmlich war die Organisation eines Vollziehungs-rathes von 24 Mitgliedern!

Ob nun gleich diese Verfassung unausführbarwar, und auch sogleich, nach dem Sturze der Parthei,die sie durchgesetzt hatte, ungültig ward; so durftesie doch in der Reihe der französischen Constitutionennicht fehlen, weil sie, als historisches Denkmal,der Geschichte angchört, und weil sic, als politischeUrkunde, es bewahrt, wie weit der demokratische Ucber-muth sich verirren konnte.

Kaum war am 24. Juni) 1793 diese zweite Consti-tution dem französischen Volke gegeben worden; so wardsie bereits am rz. August desselben Jahres, bis zurallgemeinen Anerkennung der Unabhängigkeit der Repu-blik von den Machten, mit welchen sich Frankreich da-mals im Kriege befand, sufpendirt, und eine re vo-ll utionaire Regierung eingesetzt, welche bis zumFrieden dauern sollte. Die Gewalt, welche bis dahinder Nationalconvent ansgeübt harte, ging auf den so-genannrcn Wohlfahrtsausschuß über, in welchemRobespierre und sein Anhang mit unbeschrankterDiktatur herrschte, bis die Gefahr des Todes, die allendrohte, seine Anklage, seinen Sturz und seine Hinrich-tung am 28. Juch 1794 bewirkte.