Zweite Constitution vom 24.JUNY 179z 131
Von den allgemeinen Steuern.
roi. KcinBürgerist von der ehrenvollen Verpflich-tung ausgeschlossen, zu den allgemeinen Lasten beizusieuern.
Von dem Nationalschatze.
iv2. Der Nationalschatz ist der Centralpunct derEinkünfte und Ausgaben der Republik.
ioZ. Er wird verwaltet durch Rechnungsbcamte,die das gesetzgebende Corps erwählt.
104. Er wird verwaltet durch Rechnungsbeamte,die das gesetzgebende Corps erwählt, die aber nicht ausdessen Mitte genommen werden dürfen; auch sind sieverantwortlich für die Mißbrauche, welche sie nicht ge-richtlich anzeigen.
Von derRechnungsabnahmc.
loz. Die Rechnungen der Agenten des National-schatzes, und die der Administratoren der öffentlichenGelder werden alljahrlick durch verantwortliche, vomVollziehungsrathe ernannte, Commissairc abgenommen.
106. Die zur Durchsicht der Rechnungen Beauf-tragten stehen unter der Aufsicht von Commissairen, nachder Wahl des gesetzgebenden Corps, die nicht aus ihrerMitte genommen sind, und sind verantwortlich für dieUnrerschleife und Rechnungsfthler, welche sie nicht de->nunciren.
Das gesetzgebende Corps verwahrt die Rechnungen.
Von der Kriegsmacht der Republik.
107. Die allgemeine Kriegsmacht der Republik be-steht aus dem ganzen Volke.
108. Die Republik unterhalt, selbst in Fricdcns-zcitcn, eine besoldete Land - und Seemacht.
10H. Alle Franzosen sind Soldaten; alle werdenim Gebrauche der Waffen geübt.
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