Die erste Constitution vom z.Sepk. 1791. uz
derte, mit ihm zur Aufrechthaltung der Constitution sichzu vereinigen. Zwar wies die Mehrheit der National-versammlung jene Petition zurück; allein der nächtlicheAngriff des Pöbels (9— io Aug.) auf den Pallast derThuillerien brachte den König in Gefangenschaft, undbewirkte die Suspension der königlichen Gewalt.
Mit diesem Schritte war die erste Constitution, be-rechnet und basirt auf einen consiittitionellen König, ge-stürzt. Die gräßlichsten Blutscenen in Paris und in denDepartements folgten, wahrend der Krieg gegen dasAusland nacktheilig geführt ward. Ein National-convent, dessen Mitglieder in den Urversammlnngengewählt worden waren, trat am 21. Sept. 1792 andie Stelle der gesetzgebenden Nationalversammlung, er-klärte Frankreich für eine Republik, und sprach dieewige Abschaffung des Königtbums aus. Die noch inrNationalconvcnte vorhandene gemäßigte Parthei (Giron-disten) ward, nach der Hinrichtung Ludwigs 16 (21. Jan.
1793) , durch die Jacobiner (Parchei des Berges) unterwilden Blutscenen (31. Mai 1793) gestürzt; der finstereRobespierre stand bis zu seinem Sturze (28. Jul.
1794) an der Spitze der Republik, und durch ihn undseine Anhänger erhielt Frankreich am 24. Juny 1793die zweite Constitution. Nur so viel, als es den da-maligen Machthabern beliebte, nahm man auf aus derersten Constitution in diese zweite, welche auf eine Re-publik mit spartanischen Grundsätzen berechnet ward.Sie war zu roh, zn unvollständig und lückenvoll, umlänger zu bestehen, als die Faction, aus deren Mitte