lio Frankreich.
ferner dieser Constitution an den höhern Instanzen einesStaatsrathes und eines Tribunats. Bei dembesten Willen, bei den ausgezeichnetsten individuellenEigenschaften und bei aller Verantwortlichkeit der Mi-nister war cs nicht möglich, daß in einem so großen undbevölkerten Reiche, wie Frankreich, alles das von denvcrhaltnißmaßig wenigen Ministern geleistet werden konn-te, was ihnen oblag, wenn ihnen nicht in der Nahedes Königs ein für die einzelnen Zweige des höchstenStaatsdienstes gut organisirter Staatsrath zur Seitestand. Und eben so schien, bei der hohen Reizbarkeitdes französischen Nationalcharakters, eine gesetzlich or-ganisirte Oppositionsparthei, oder eine tempcrirendeund neutralisirende Behörde, wenn das gesetzgebendeCorps zu rasch und stürmisch verfahren sollte, dringendnöthig zu seyn; eine Idee, die in dem später« Tribu-nate theilwcise realisirt, von Napoleon aber wiedereigenmächtig im Jahre 1807 aufgelöset ward.
Wenn also auch große politische Wahrheiten in die-ser ersten Constitution Frankreichs öffentlich ausgesprochenwaren; wenn man auch gleich manches in derselben derbrittischen und der amerikanischen Verfassung nachgebil-det hatte; wenn gleich der höchste Zweck aller Staaten,die bürgerliche Freiheit, durchgehends im Auge behaltenworden war, und viele einzelne Bestimmungen in dieserConstitution die strengste Prüfung der Vernunft aushal-ten; so fehlte doch dem Ganzen der innere und nothwen-dige politische Zusammenhang, und neben mehrern we-sentlichen Lücken mußte diese Verfassung durch das zu