Frankreich.
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verdient sie Aufmerksamkeit und Teilnahme. Unver-kennbar herrscht, ihrer Fehler ungeachtet, in ihr einlebendiger Sinn für die Rechte des Menschen überhaupt,für die Begründung, Erhaltung und Sicherstellung derbürgerlichen Freiheit, für die gleichmäßige Aus-zeichnung und Anstellung des wahren Verdienstes imStaate, für die Ordnung in der Verwaltung, beson-ders in Hinsicht der Finanzen, für die Beschränkungdes Uebermuthcs und Uebergewichts der militärischenGewalt, und für das friedliche Verhältniß mit allenauswärtigen Staaten. Die Theilung der drei Gewal-ten, der gesetzgebenden, richterlichen und vollziehenden;ein konstitutioneller, freilich in seiner Autokratie be-schränkter, aber immer noch mit mehr Macht, als derRegent Großbritanniens, ausgestatteter König; dieVerantwortlichkeit der Minister; die Unabhängigkeit desrichterlichen Standes bei der erhöhten bürgerlichen Frei-heit und Sicherheit der Individuen; die Aufstellung vonFriedensrichtern, von Geschwornengerichten, die Be-gründung eines Cassationsgerichts und eines hohen Na-tionalgerichtshofes; die ursprüngliche sehr zweckmäßigeBestimmung der Nationalgarde; die bessere geographi-sche Eintheilung des Reiches; die durchgehends in ein-ander eingreifende, und doch nicht despotische, nicht imKleinen ängstliche, Controle der administrativen Behör-den; die Oeffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungenund selbst der Verhandlungen der Nationalversammlung;und der wilde Geist, der im Ganzen herrscht, und decblos in Hinsicht der Prinzen von Geblüte und einzelner