Die erste Constitution vom z.Sept. 1791« 107
Constitution eingesetzten Gewalten hat das Recht, sie inihrem Ganzen oder in ihren Theilen zu andern, unbe-schadet der Verbesserungen, die sie in Angemessenheit derfür ihre Revision im siebenten Hauptabschnitte festgesetz-ten Verfügungen erhalten kann.
Die Nationalversammlung überliefert sie der Treuedes g. C., des Königs und der Richter, der Wachsam-keit der Hausvater, den Gattinnen und Müttern, derLiebe der jungen Bürger und dem Muthe aller Franzo-se,,. — Was die von der N. V. gemachten Gesetze be-trifft, die in dem Acte der Constitution nicht begriffensind, und die vorherigen Gesetze, die sie nicht aufgeho-ben hat; so sollen selbige beobachtet werden, so langedas g. C. selbige nicht widerrufen oder modificirt habenwird.
Unterzeichnet: die Glieder der Constitutions - undRevisionsausschüsse r Target, Briois-Beaumez,Lhouret, A. du Port, Barnave, le Chape-lier, A. Lameth, Talleyrand Perigord,Demeunier, Rabaut.
Beurtheilt man diese erste Constitution Frankreichsmit historischer Unbefangenheit; so finden sich allerdingsin ihr viele Bestimmungen, welche die Praxis als un-ausführbar verworfen hat, und die in die spaternConstitutionen nicht übergegangen sind. Allein als e r-st e r Versuch, das, was bis dahin blos in den Schrif-ten über das Staatsrecht und über das philosophischeVölkerrecht theoretisch cxistirt hatte, auf die Praxis undauf ein wirklich bestehendes großes Volk übcrzutragen,