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welche beyde Interessenten ^undL. erhaltenmüssen.
Wie nun die weitere geometrische Arbeit beydei».LHeilung selbst vorgenommcn wird, istin meiner im Jahre iZoZ herausgcgebcnenAbhandlung über Theilung derGemeinheiten ausführlich angegeben.
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Grnnzstre itigkeit zwi schen'Dorfschaftciiund Acmtern.
Mit den Gränzstreitigkciten zwischen Dorf-schaften, elemtern und benachbarten Ländernhat es eine ganz andere Bewandniß, als wennnur einzelne Grundbesitzer auf erwähnte Art inusseinigkcit gerathen; denn obgleich eigentlichin, beyden Fällen der Unterschied, worüber derStreit entsteht, eine Fläche ausmacht, so istsolche doch im obigen Falle nicht von solchemWerthe, daß man deßwegcn die Ausmessungeiner ganzen Gerichtsbarkeit, oder zweyer Acm-ter oder ganzer Länder anordnen sollte; dennwenn schon die eine oder die andere Partei) dieGröße ihres Bezirks mit Zuverläßigkeit anzu-geben vermögte, so wäre doch die Entscheidungdurch die Ausmessung einer ganzen Gerichtsbar,keit zu weit hergcholt, zumal da hier der
Streit