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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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145
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stehen, wie viel auf jeder Seite und wie vielSchritt solche von einander entfernt sind. Gutist es, wenn die Bogen eines solchen Protokollsgebrochen sind, und seitwärts die Figur und un-gefähre Lage der Grundstücke nur nach dem Au-genmaaße verzeichnet wird, welches von großenNutzen für die folgende specielle Aufnahme ist.

Dieses vom Feldmesser aufgenommene Pro-tokoll, ist nach geschehener Regulirung an dasAmt abzugeben.

§. m.

Verhalten des Beamten und Geome-ters bey Privat-Granzstreitigkeiten.

Sollten aber bey dieser Regulirung Gränz-Differenzen Vorkommen, und sich die Grundbe-sitzer über einen streitigen Punct nicht gütlichvergleichen wollen; so ist solches sofort den Be-amten anzuzeigen, und wenn der Beamte dieWidersprüche ordnungsmäßig nicht beseitigenkann, (welches jedoch den Beamten in jedenvorkommenden Falle zur bcsondern Angelegen-heit zu machen ist) wird von demselben hierüberein besonderes Protocoll ausgenommen, in wel-chem Alles genau enthalten seyn muß, was ausdie streitige Gränze Bezug hat, und solches andie Behörde eingeschickt. Von dem Feldmesser

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