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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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132
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8 - 97.

Versteinung der Waldgränzen.

Bey Versteinung der Waldgränzen ist nochzu bemerken, daß ein jedes Revier welcheszusammenhängend ist und für sich ein Ganzesausmacht, mit Steinen in fortgehcndcr Num-mer zu begränzen ist. Selbst kleine Districte,wie z.B. Gehege, Feldköpft:c. sind allein fürsich zu nummeriren, und nicht in Zusammenhängemit größern Waldungen, wenn gleich letztere auchnahe bey erster» liegen und nur durch wenigeFelder, Wiesen rc. davon getrennt sind.

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Demerkung über Waldgranzen.

Die äußere Waldgränze sowohl als dieUnterabtheilungcn derselben oder die Schneusen,durch etwa vier Fuß breite und drey Fuß tieftGraben, oder durch natürliche Mauern zu mar-kiren, ist sreylich in manchen Fällen kostbar,aber es hat großen Nutzen, weil sie das zu-nächst an der Gränze weidende Vieh abhalten,die großen Holzdiebercycn erschweren, die vie-len unnöthigen Wege im Walde verhindern, unddie Granzen selbst deutlicher bezeichnen und be-ständiger erhalten.