os6-R6>ss
H4
sammentreffungs-Punctes vom nächsten Gränz-stcin' in Schritten angegeben wird.
Es versteht sich von selbst, daß die Namender anstoßenden fremden Länder, Aemter oderDorfschaften, so wie die von bedeutenden Di-stricten mit anzngeben sind. Diese Handriffegewähren den großen Nutzen, daß der in derFolge in einem Amte oder einer Dorfmarkungarbeitende Feldmesser sich bey der speciellen Auf-nahme sehr leicht orientiren und seine Hauptliniebesser wählen kann, wodurch oft viele Zeit undMühe erspart wird.
Eben so wird die Arbeit des Feldmessers be-fördert, wenn auf diesen Handriffen sämtlicheNamen derjenigen Interessenten angegeben wer-den, über deren Grundstücke die Gränze geht,oder die an selbige stoßen.
Der verjüngte Maaßstab zu den Handriffenvon den Amts - und Dorfmarkungs-Granzenkann etwa so angenommen werden, daß i ZoSchritt auf Einen rheinländischen Zoll gehen;wobey man die gehörige Deutlichkeit erhält, ohnedaß die Charten ein zu großes Format erhalten.Jedoch ist diese Bestimmung nicht allgemein, son-dern kann immerhin den Umständen gemäß, eini-ge Abänderung erleiden.
Die Feldmesser müssen aber angewiesen wer-den, zu diesen Handrissen, so wie überhaupt zu