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Documente über ihre Errichtung vorhanden, somüssen einige Untergangcr beauftragt werden,diejenigen Stellen Zu untersuchen, wo wahr-schemlichenverse, oder nach Angabe alter gräuz-kundiger Personen, Maale gestanden haben sol-len. Die Borsinduug von Zeugen bcym Nach-graben ist alddann ein Beweis von dem vorheri-gen Stande der Granzzeichen.
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Von den Differential - Gvanzcharten.
Wenn die Gränzstreitigkeiten nicht in derGüte und durch Vergleiche beygelegt werden kön-nen; so müssen beyderseitigc Commissare dar-über an ihre Herrschaften berichten, und-derenEntscheidung oder weitere Instruction sich aus-bitten ; in ihrem Berichts aber die Lage undden Umfang des streitigen genau beschreiben,und zu mehrerer Deutlichkeit einen Differential-Grundriß beyfügen. Dieser ist dergestalt ein-zunchten, daß man durch verschiedene Farbenanzeigt, wie weit die Gränzen gewiß und rich-tig sind, und wo die zweifelhaften anfangenund aufhören.
Es ist auch der Inhalt des streitigen Drtsnach Morgen und Ruthen, und wie jeder Theilden Zug der Gränze verlangt, zu bemerken.