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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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Theil nur allein mit den Gränzzeichen, welchein uralten Zeiten gesetzt worden, versehen ist;so kann cs nicht fehlen, daß sich hierbei) öftersGränzstreitigkeiten ergeben, welche dann jedes-mal eine besondere commissansche Untersuchungveranlassen.

Da in solchen Fällen nicht sogleich, ansMangel vollkommener Gränzbeschrcibungcn oderrichtiger Charten nach mathematischen Grund-sätzen entschieden werden kann; so muß mandergleichen Differenzen auf anderweitige Art ans-zumitteln und beyzulegen suchen; vorzüglich mußman wissen, worauf es bey dem Beweise derLandesgränzen ankommt, und wie dieser Beweisgeführt wird.

Wenn die Landesgränzen zweifelhaft undstreitig sind, so daß benden Angränzern nichtbekannt ist, wie weit sich dieselben erstrecken, undwelchem Territorio dieser oder jener Acker rc. zu-erkannt werden müsse ; so ist vor allen Dingenauf den ruhigen verjährten und gegenwärtigenBesitz zu sehen, und welcher Lheil sich in dem-selben befindet, als welcher vor dem andern schonein großes Vorrecht hat.

8- 61. .

Beweise der Landesgränzen.

Der Beweis der Landesgränzen selbst aber

wird