ssg-ASss
59
gränze anfängt oder aufhört, dieses, sondernauch jeder neu hinzugekommene Angranzer re-gistrirt werden
§. 46.
Bestimmung der Grauzwinkel.
Bey Angabe der Größe der Winkel ist haupt-sächlich noch zu bemerken, ob und in Rücksichtwesten Landes sie aus- oder einwärts gehen undrwZIes käülans oder reutrams sind, weil oh-ne diese Bemerkung bey allen Winkeln das be-schriebene Maaß nichts nutzt und die wahre Rich-tung der Linien als Schenkel der Winkel nicht un-widcrsprcchlich bestimmt werden kann ; sondernein Winkel von einem Theile auswärts vom an-dern einwärts ausgedeutct werden, oder derauswärts beschriebene Winkel von jedem Angrän-zer in Rücksicht seines Landes auswärts zu ge-hen behauptet werden könnte, wenn nicht be-sonders bemerkt wäre, in Rücksicht westen Lan-des die Winkel auswärts oder einwärts beschrie-ben worden.
Statt die Winkel durch aus - und einwärtsgehend zu beschreiben, kann die Lage derselbenauch folgendermaßen angegeben und darnach dieRichtung der Linien bestimmt werden z. B. vondem Hauptstein, Nro. 4 in einem Winkel von 140